Beschuldigtenrechte im Strafverfahren – Ihre Rechte als Beschuldigte(r) in Österreich
Wird eine Person in Österreich von Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt, kommen dieser Person bestimmte Beschuldigtenrechte zu. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick, welche Rechte ihnen zustehen – und welche Fehler sie besser vermeiden sollten.
Was bedeutet „Beschuldigte(r)“?
Als Beschuldigter gilt jede Person, die auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben – etwa durch eine Anzeige. Ab diesem Zeitpunkt stehen umfangreiche gesetzliche Rechte nach der Strafprozessordnung (StPO) zu.
Die wichtigsten Beschuldigtenrechte im Überblick
- Recht auf Information über den Tatvorwurf
Zunächst steht Ihnen natürlich das Recht zu, über den Tatverdacht und Ihre Rechte aufgeklärt zu werden. - Recht auf Verteidigung
Sie haben jederzeit das Recht, einen Verteidiger beizuziehen – bereits vor der ersten Einvernahme durch Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Die Beiziehung eines Rechtsanwalts samt vorangehender Besprechung der weiteren Strategie ist in den meisten Fällen auch äußerst sinnvoll, um ein für Sie bestmögliches Ergebnis zu erzielen. - Recht auf Akteneinsicht
Sie haben das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Dadurch erfahren Sie, welche Beweise gegen Sie vorliegen – ein entscheidender Schritt für eine effektive Verteidigung. Bei Vorliegen besonderer Gründe können einzelne Aktenstücke aber auch (vorübergehend) von der Akteneinsicht ausgenommen werden. - Recht zu schweigen („Aussageverweigerungsrecht“)
Sie sind als Beschuldigte(r) – anders als Zeugen – nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen und die Ihnen gestellten Fragen zu beantworten. Sie dürfen jederzeit die Aussage verweigern, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht. Noch mehr: Sie trifft auch keine Wahrheitspflicht – auch aus unrichtigen Angaben kann Ihnen daher grundsätzlich kein Vorwurf gemacht werden. - Daneben bestehen eine Vielzahl weiterer Rechte: Dazu zählen insbesondere das Recht, die Aufnahme von Beweisen zu beantragen (§ 55 StPO), Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben (§ 106 StPO) oder die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen (§ 108 StPO).
Warum anwaltliche Unterstützung so wichtig ist
Die Beschuldigtenrechte sind Kernbestandteil eines fairen Strafverfahrens und schützen Sie vor Willkür und unrechtmäßigen Eingriffen. Ob das Ausüben dieser Rechte sinnvoll ist, hängt aber vom konkreten Fall ab: So kann eine Aussageverweigerung in einem Fall zu einer Einstellung führen, weil die Strafverfolgungsbehörden schlicht zu wenig gegen Sie „in der Hand“ haben, um weiter gegen Sie zu ermitteln (oder Sie gar anzuklagen). Die Aussageverweigerung kann aber auch nachteilig sein: Mangels Aussage können Sie etwa „Ihre Sicht der Dinge“ nicht darstellen, sodass Behauptungen anderer Personen möglicherweise unwidersprochen bleiben. Es sollte – idealerweise möglichst früh und noch vor einer Aussage – mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt anwaltlichen Vertreter abgestimmt werden, ob und wie Sie von Ihren Beschuldigtenrechten Gebrauch machen. Gerne beraten wir Sie dazu.
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