Unzureichende Hardware für autonomes Fahren verbaut?

Viele Tesla-Fahrzeuge wurden mit der Aussicht vermarktet, künftig autonom fahren zu können. Für Käufer, deren Fahrzeuge mit älterer Hardware ausgestattet sind, stellt sich nun heraus: Die verbaute Hardware dürfte nicht leistungsfähig genug sein, um dieses Versprechen zu halten.

fokus hat dazu www.kein-autonomes-fahren.at ins Leben gerufen, mit der potentielle Ansprüche gegen Tesla im Rahmen einer Ersteinschätzung anwaltlich unverbindlich geprüft werden können.

Autonomes Fahren als Kaufargument – und die Hardware-Frage

Teslas Fahrzeuge wurden über Jahre hinweg mit der Perspektive beworben, dass sie durch Software-Updates schrittweise die Fähigkeit zum autonomen Fahren erlangen würden. Viele Käuferinnen und Käufer haben diese Aussicht bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigt.

Im April 2026 erteilte die niederländische Kraftfahrtbehörde RDW als erste europäische Behörde eine Zulassung für Teslas FSD-Software für autonomes Fahren. Diese Zulassung gilt jedoch ausschließlich für Fahrzeuge mit der neueren Hardware-Generation HW4. Fahrzeuge mit älterer Hardware – insbesondere HW3 – sind von dieser Zulassung nicht erfasst.

Damit ergibt sich für einen Teil der österreichischen Tesla-Käuferinnen und -käufer eine konkrete rechtliche Frage: Wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Hardware-Ausstattung die beim Kauf in Aussicht gestellte Fähigkeit zum autonomen Fahren voraussichtlich nicht erreichen wird – welche Ansprüche folgen daraus?

Unser Angebot: Ansprüche auf www.kein-autonomes-fahren.at unverbindlich prüfen lassen

Mit www.kein-autonomes-fahren.at bieten wir eine Anlaufstelle für österreichische Tesla-Käuferinnen und -käufer, die ihre rechtliche Situation einschätzen unverbindlich und ohne Kosten für die Ersteinschätzung prüfen lassen möchten.

Die Initiative richtet sich insbesondere an Personen, die:

  • ein Tesla-Fahrzeug erworben haben,
  • das mit älterer Hardware (HW3 oder früher) ausgestattet ist und daher
  • grundsätzlich klären möchten, welche Rechte ihnen im Zusammenhang mit den beim Kauf gemachten Angaben zustehen.

Wir prüfen jeden Fall individuell und koordinieren gleichgelagerte Ansprüche, um eine effiziente Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen.

Was wir für Sie prüfen

Als Boutique-Kanzlei mit Schwerpunkt auf Zivilrecht und Prozessführung beraten wir Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer konkreten Situation. Im Rahmen unserer Prüfung gehen wir insbesondere folgenden Fragen nach:

  • ob beim Kauf rechtserhebliche Zusagen zu künftigen Fahrzeugeigenschaften gemacht wurden,
  • ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen,
  • ob eine Vertragsanpassung oder Rückabwicklung in Betracht kommt,
  • und welches Vorgehen – außergerichtlich oder gerichtlich – in Ihrer Situation zweckmäßig ist.

Call-to-Action

Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche unter www.kein-autonomes-fahren.at

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