EU verabschiedet 17. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU hat ein neues Sanktionspaket – mittlerweile das 17. – gegen Russland erlassen. Mit den neuen Sanktionen sollen die Kosten für Russland zur Fortsetzung seines Angriffskriegs erhöht und der Druck auf die ohnehin bereits fragile Wirtschaft weiter verstärkt werden. Ziel des neuen Maßnahmenpakets ist es insbesondere, Russlands Zugang zu kriegsrelevanter Technologie weiter zu beschneiden und die Einnahmen aus Energieexporten zu schmälern. Im Fokus stehen dabei erstmals in großem Umfang Schiffe der sogenannten russischen Schattenflotte. Hinzu kommen weitere Exportbeschränkungen durch eine Erweiterung der Liste der sogenannten dual-use-Güter sowie fortschriftlicher Technologien.

1. Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung

Die EU hat 189 weitere Schiffe gelistet, die der russischen Schattenflotte zuzurechnen sind oder zur Finanzierung des russischen Energiesektors beitragen. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 342. Die betreffenden Schiffe, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) identifiziert wurden, unterliegen nun einem Hafenzugangsverbot sowie einem Verbot bestimmter Dienstleistungen.

Dieses Maßnahmenpaket stellt die bislang umfangreichste G7-Sanktionsmaßnahme gegen Schiffe der Schattenflotte dar. Die Listung von EU-Schiffen sowie die koordinierte Vorgehensweise mit Partnern wie dem Vereinigten Königreich und den USA schränken Russlands Möglichkeiten erheblich ein, Einnahmen durch die Umgehung der Ölpreisobergrenze zu erzielen. Dies erschwert die Beschaffung von Ersatztonnage erheblich. Laut aktuellen Daten der Oil Price Cap Coalition ist die Menge des transportierten russischen Rohöls seit Beginn der Maßnahmen um 76 % zurückgegangen.

Zudem wurden 31 weitere Unternehmen in die Sanktionsliste aufgenommen, die entweder direkt oder indirekt den russischen militärisch-industriellen Komplex unterstützen oder an Sanktionsumgehungen beteiligt sind. Darunter befinden sich 18 Unternehmen mit Sitz in Russland sowie 13 Unternehmen aus Drittstaaten (Türkei, Vietnam, Vereinigte Arabische Emirate, Serbien und Usbekistan).

2. Erweiterung der Sanktionslisten

Das aktuelle Paket umfasst 75 zusätzliche Listungen – 17 natürliche Personen und 58 Organisationen – die für Handlungen verantwortlich sind, welche die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Sie unterliegen Vermögenssperren und einem Bereitstellungsverbot wirtschaftlicher Ressourcen, sowie – im Falle natürlicher Personen – Einreiseverboten.

Der Schwerpunkt liegt auf dem russischen Militär- und Verteidigungssektor. Grundlage sind die im 16. Paket eingeführten Kriterien zur Bekämpfung der Schattenflotten und zur Einschränkung der Militärindustrie. Auch eine russische Reederei (Wolga Shipping AG) wurde sanktioniert, da sie eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Weitere Listungen betreffen Personen, die an der Ausbeutung kulturellen Erbes und an Aktivitäten in besetzten Gebieten beteiligt sind.

3. Handelsbeschränkungen

Die EU erweitert die Liste der dual-use-Güter sowie fortschrittlicher Technologien, die Exportbeschränkungen unterliegen. Ziel ist es, Russland von kritischen militärisch nutzbaren Ressourcen abzuschneiden, darunter:

  • Chemische Vorprodukte für explosives Material (z. B. Natriumchlorat, Kaliumchlorat, Aluminium-, Magnesium- und Borpulver), die als Treibmittel für Raketen Verwendung finden könnten.

  • Ersatzteile für hochpräzise CNC-Werkzeugmaschinen wie Kugelgewindetriebe und Drehgeber, die für den Erhalt der industriellen Kapazitäten im militärischen Bereich unerlässlich sind.

Diese Güter unterliegen künftig zusätzlichen Kontrollmaßnahmen, etwa Transitverboten, um ihre Umleitung nach Russland zu verhindern.

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