.spezialisierungen

Testamente, Vorsorgevollmachten
& Patientenverfügungen

Eine gut durchdachte und vor allem rechtzeitige Vorsorgeregelung sowie Nachlassplanung sind entscheidend, um persönliche Wünsche und Vorstellungen betreffend den eigenen Lebensabend und danach abzusichern und familiären Konflikten vorzubeugen.

Mit einem individuell gestalteten Testament regeln Sie die Verteilung Ihres Vermögens und bestimmen selbst, wer Ihr Erbe antreten soll. Eine rechtssichere Testamentserrichtung bietet Ihnen die Möglichkeit, Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen, bestimmte Personen zu begünstigen und klare Anweisungen für die Aufteilung Ihres Nachlasses zu geben. Wir beraten unsere Mandanten bei der Erstellung von Testamenten und sorgen dafür, dass diese Ihren persönlichen Vorstellungen entsprechen und alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Gerne registrieren wir Ihr Testament auch im offiziellen Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte.

Ebenso wichtig ist eine frühzeitige Vorsorge für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Sie in finanziellen, medizinischen und persönlichen Angelegenheiten vertreten darf. Ergänzend oder alternativ dazu ermöglicht die Patientenverfügung, Ihre Wünsche zu medizinischen Behandlungen verbindlich festzulegen und so sicherzustellen, dass diese auch in schwierigen Situationen respektiert werden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Errichtung des oder der richtigen Vorsorgedokumente, klären über deren rechtliche Auswirkungen auf und sorgen für eine rechtssichere Formulierung.

  • Testament
    Mit einem Testament können unsere Mandanten zu Lebzeiten festlegen, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erben soll und wie die Nachlassverteilung im Detail gestaltet wird. Wir beraten bei der rechtssicheren Erstellung von Testamenten, um individuelle Wünsche umzusetzen und Streitigkeiten zwischen Erben zu vermeiden oder diesen vorzubeugen.

  • Vermächtnis
    Durch ein Vermächtnis wird eine bestimmte Sache oder ein Vermögenswert einer Person zugesprochen, ohne dass diese Erbe wird. Unsere Mandanten nutzen das Vermächtnis, um persönliche Zuwendungen außerhalb der klassischen Erbfolge zu regeln – wir unterstützen bei der genauen Formulierung und Absicherung dieser Wünsche.

  • Vorsorgevollmacht
    Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen unsere Mandanten eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit (Vorsorgefall) vertreten darf. Wir helfen bei der umfassenden Gestaltung und rechtssicheren Ausformulierung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Lebensbereiche abgedeckt sind und behördliche Eingriffe vermieden werden.

  • Patientenverfügung
    Die Patientenverfügung ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden sollen. Unsere Mandanten erhalten eine individuelle Beratung, um diese sensible Verfügung rechtlich klar und präzise zu formulieren und so ihre Selbstbestimmung auch in gesundheitlich kritischen Situationen zu bewahren.

  • Testamentsregister
    Das Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte sorgt dafür, dass letztwillige Verfügungen im Todesfall sicher aufgefunden und berücksichtigt werden. Wir beraten unsere Mandanten bei der Registrierung ihrer Testamente, damit diese zuverlässig und rechtzeitig gefunden und vorgelegt werden können.

  • Pflichtteil
    Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige wie Kinder und Ehepartner und sichert ihnen einen gesetzlichen Mindestanspruch am Nachlass – auch dann, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Wir beraten zu Pflichtteilsansprüchen, unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten.

  • Vorsorgefall
    Der Vorsorgefall tritt ein, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wir beraten unsere Mandanten zur rechtzeitigen Absicherung durch Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, um in solchen Situationen ihre Interessen zu wahren und eine gerichtliche Erwachsenenvertretung zu vermeiden.

kompetente .partner

Ihre Ansprechpartner für Testamente, Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen

Philipp Kalser

Rechtsanwalt

Philipp Wetter

Rechtsanwalt

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