Publikation von fokus-Partnerin Klara Kiehl und fokus-Partner Philipp Wetter über die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie. Erschienen in der DiePresse vom 13.05.2024.

Spät, aber doch will Österreich eine echte Sammelklage einführen. Mit ganz neuen Möglichkeiten. Eine Analyse.

Die Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828 verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, eine echte Sammelklage für Verbraucher einzuführen. Rund eineinhalb Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist (und ein Vertragsverletzungsverfahren spä­ter) hat das Justizministerium nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt („Die Presse“ hat berichtet). Herzstück ist die sogenannte Abhilfeklage, eine echte kollektive Klagemöglichkeit von Verbrauchern gegen Unternehmen auf Leistung in Form von Schadenersatz, Reparatur, Ersatzleistung Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung.

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